Die Kosten für eine Behandlung werden  im Erstgespräch besprochen und können gegebenenfalls auch vorab telefonisch erfragt werden.

Alle Leistungen sind gem. § 4 Nr. 14 USTG von der Umsatzsteuer befreit.

Die Rechnung erfolgt nach GebüH,  soweit dies möglich ist und wird zugesandt.

Zusätzlich ist die Möglichkeit der Barzahlung mit Kassenbon oder Kartenzahlung gegeben.

Faltenunterspritzungen sind nicht von der Umsatzsteuer befreit und können nicht nach GeBüH abgerechnet werden.